Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bedeutender Schaden; § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB
Zur Frage, welche Schadenshöhe anzusetzen ist, damit es zum Einzug und zum Erlöschen der Fahrerlaubnis als Regelfolge eines Unerlaubten Entfernens vom Unfallort kommt.
Zur Frage, welche Schadenshöhe anzusetzen ist, damit es zum Einzug und zum Erlöschen der Fahrerlaubnis als Regelfolge eines Unerlaubten Entfernens vom Unfallort kommt.